

In § 5 des Saarländischen Spielhallengesetzes ist festgehalten, dass Erlaubnisinhaber dazu verpflichtet sind, die Spieler zum verantwortungsvollen Spielen anzuhalten. Spielhallenbetreiber müssen Sozialkonzepte erstellen, in denen darzulegen ist, „mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Automatenspiels vorgebeugt werden kann.“