Jugendschutzsicherung bei Automaten in Gaststätten vorgeschrieben
Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft.